{
    "topic_key": "ch-social-ahv-contributions",
    "language": "de",
    "question": "AHV-Beitragspflicht und Beitragssätze 2026",
    "answer": "Erwerbstätige, die in der Schweiz versichert sind, zahlen grundsätzlich ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag Beiträge an AHV, IV und EO. Bei Angestellten beträgt der Gesamtbeitrag 2026 10,6 Prozent des massgebenden Lohns; Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen je 5,3 Prozent. Selbstständigerwerbende bezahlen den ganzen Beitrag selbst, höchstens 10,0 Prozent, bei Einkommen unter 60 500 Franken nach einer sinkenden Skala. Für Einkommen unter 10 100 Franken gilt grundsätzlich der Mindestbeitrag von 530 Franken. Die Ausgleichskasse entscheidet über die sozialversicherungsrechtliche Stellung und setzt Beiträge fest; gegen eine Verfügung ist grundsätzlich innert 30 Tagen Einsprache möglich.",
    "jurisdiction_level": "federal",
    "cantons": [],
    "municipalities": [],
    "legal_status": "in_force",
    "valid_from": "2026-01-01",
    "valid_to": null,
    "verified_at": "2026-08-30",
    "authority": "A",
    "facts": [
        {
            "point": "Obligatorische Versicherung",
            "value": "Obligatorisch AHV-versichert sind grundsätzlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben; gesetzliche und internationale Ausnahmen bleiben vorbehalten.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1947/994_1002_1009/de#art_1_a"
        },
        {
            "point": "Beginn bei Erwerbstätigen",
            "value": "Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d"
        },
        {
            "point": "AHV-Beitrag auf Lohn",
            "value": "Der AHV-Beitrag auf dem massgebenden Lohn beträgt insgesamt 8,7 Prozent.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1947/994_1002_1009/de#art_5"
        },
        {
            "point": "AHV/IV/EO für Angestellte",
            "value": "AHV, IV und EO ergeben zusammen 10,6 Prozent des massgebenden Lohns: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d"
        },
        {
            "point": "Hälftige Aufteilung",
            "value": "Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen je 5,3 Prozent; der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil ab und überweist beide Anteile an die Ausgleichskasse.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d"
        },
        {
            "point": "Selbstständigkeit wird amtlich beurteilt",
            "value": "Die Ausgleichskasse beurteilt die sozialversicherungsrechtliche Selbstständigkeit im Einzelfall nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und bezogen auf die jeweilige Tätigkeit.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d"
        },
        {
            "point": "Höchstsatz für Selbstständigerwerbende",
            "value": "Ab einem Jahreseinkommen von 60 500 Franken beträgt der AHV-/IV-/EO-Gesamtbeitrag Selbstständigerwerbender 10,0 Prozent und wird vollständig von ihnen getragen.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d"
        },
        {
            "point": "Sinkende Beitragsskala",
            "value": "Für selbstständige Jahreseinkommen von mindestens 10 100 und weniger als 60 500 Franken gilt 2026 eine sinkende Beitragsskala.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d"
        },
        {
            "point": "Mindestbeitrag 2026",
            "value": "Der AHV-/IV-/EO-Mindestbeitrag beträgt 2026 insgesamt 530 Franken pro Jahr; besondere Anrechnungsregeln bleiben vorbehalten.",
            "source_url": "https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/sAgdISSXenMT/d_Betr%C3%A4ge%202026.pdf"
        },
        {
            "point": "Freibetrag nach dem Referenzalter",
            "value": "Bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter kann ein Freibetrag von 16 800 Franken pro Jahr beziehungsweise 1 400 Franken pro Monat angewendet werden.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d"
        },
        {
            "point": "Lohndeklaration",
            "value": "Arbeitgebende müssen die Lohndeklaration grundsätzlich spätestens bis zum 30. Januar nach Ende des Beitragsjahres bei der Ausgleichskasse einreichen.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d"
        },
        {
            "point": "Zahlungstermin der Arbeitgeberbeiträge",
            "value": "Der späteste Zahlungstermin für monatliche oder vierteljährliche Arbeitgeberbeiträge ist grundsätzlich der 10. Tag nach Ende der Zahlungsperiode.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d"
        },
        {
            "point": "Zahlungstermin der Akontobeiträge Selbstständigerwerbender",
            "value": "Vierteljährliche Akontobeiträge Selbstständigerwerbender sind grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Quartalsende zu bezahlen.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d"
        },
        {
            "point": "Verzugszins",
            "value": "Bei verspäteter Abrechnung oder Zahlung nennen die amtlichen Merkblätter einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr.",
            "source_url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d"
        },
        {
            "point": "Einsprachefrist",
            "value": "Gegen eine Verfügung kann grundsätzlich innert 30 Tagen bei der verfügenden Stelle Einsprache erhoben werden.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/510/de#art_52"
        },
        {
            "point": "Beschwerdefrist",
            "value": "Die Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid ist grundsätzlich innert 30 Tagen einzureichen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/510/de#art_60"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "title": "Fedlex – AHVG, Art. 1a (obligatorische Versicherung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1947/994_1002_1009/de#art_1_a",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – AHVG, Art. 5 (Beiträge vom Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1947/994_1002_1009/de#art_5",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Informationsstelle AHV/IV – Merkblatt 2.01: Lohnbeiträge an AHV, IV und EO, Stand 1. Januar 2026",
            "url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d",
            "authority": "C"
        },
        {
            "title": "Informationsstelle AHV/IV – Merkblatt 2.02: Beiträge der Selbstständigerwerbenden, Stand 1. Januar 2026",
            "url": "https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d",
            "authority": "C"
        },
        {
            "title": "Bundesamt für Sozialversicherungen – Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026",
            "url": "https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/sAgdISSXenMT/d_Betr%C3%A4ge%202026.pdf",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Bundesamt für Sozialversicherungen – Beiträge an die Sozialversicherungen im Überblick",
            "url": "https://www.bsv.admin.ch/de/beitraege-im-ueberblick",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "Fedlex – ATSG, Art. 52 (Einsprache)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/510/de#art_52",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – ATSG, Art. 60 (Beschwerdefrist)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/510/de#art_60",
            "authority": "A"
        }
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    "canonical_url": "https://nexvyra.ch/de/fakt/ahv-beitragspflicht",
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