{
    "topic_key": "ch-migration-residence-permits",
    "language": "de",
    "question": "Aufenthaltsbewilligungen",
    "answer": "Die Buchstaben L, B, C und G bezeichnen unterschiedliche ausländerrechtliche Bewilligungen. Welche Bewilligung erteilt werden kann, hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck, Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsdauer ab. Für EU/EFTA-Angehörige gilt weitgehend das Freizügigkeitsrecht; für Drittstaatsangehörige sind die Zulassungsvoraussetzungen des AIG deutlich strenger.",
    "jurisdiction_level": "federal",
    "cantons": [],
    "municipalities": [],
    "legal_status": "in_force",
    "valid_from": "2019-01-01",
    "valid_to": null,
    "verified_at": "2026-08-28",
    "authority": "A",
    "facts": [
        {
            "point": "Unterschiedliche Rechtsregime",
            "value": "Für EU/EFTA-Angehörige gilt weitgehend das Freizügigkeitsrecht; die Zulassung von Drittstaatsangehörigen richtet sich grundsätzlich nach den strengeren Voraussetzungen des AIG.",
            "source_url": "https://www.ch.ch/de/auslander-in-der-schweiz/in-der-schweiz-arbeiten/"
        },
        {
            "point": "Kurzaufenthaltsbewilligung L",
            "value": "Die Kurzaufenthaltsbewilligung nach AIG wird für befristete Aufenthalte bis zu einem Jahr und für einen bestimmten Zweck erteilt.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_32"
        },
        {
            "point": "Maximale Verlängerung von L nach AIG",
            "value": "Die Kurzaufenthaltsbewilligung kann nach AIG bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren verlängert werden.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_32"
        },
        {
            "point": "Aufenthaltsbewilligung B",
            "value": "Die Aufenthaltsbewilligung nach AIG ist für Aufenthalte von mehr als einem Jahr vorgesehen, wird befristet und für einen bestimmten Zweck erteilt und kann mit Bedingungen verbunden werden.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_33"
        },
        {
            "point": "Verlängerung von B",
            "value": "Die Aufenthaltsbewilligung kann verlängert werden, wenn keine Widerrufsgründe vorliegen; die Gültigkeitsdauer wird unter Berücksichtigung der Integration festgelegt.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_33"
        },
        {
            "point": "Niederlassungsbewilligung C",
            "value": "Die Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_34"
        },
        {
            "point": "Ordentliche Voraussetzungen für C nach AIG",
            "value": "Eine Niederlassungsbewilligung kann grundsätzlich nach insgesamt zehn Jahren mit L oder B und den letzten fünf Jahren ununterbrochen mit B erteilt werden, wenn keine einschlägigen Widerrufsgründe bestehen und die Person integriert ist.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_34"
        },
        {
            "point": "Vorzeitige Erteilung von C",
            "value": "Bei erfolgreicher Integration und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kann C bereits nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit B erteilt werden; dies ist keine automatische Erteilung.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_34"
        },
        {
            "point": "Grenzgängerbewilligung G nach AIG",
            "value": "Die Grenzgängerbewilligung nach AIG ist befristet, dient einer Erwerbstätigkeit in einer Grenzzone und setzt grundsätzlich die wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort voraus.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_35"
        },
        {
            "point": "EU/EFTA-Tätigkeit bis drei Monate",
            "value": "EU/EFTA-Angehörige benötigen für eine Erwerbstätigkeit von höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr grundsätzlich keine Bewilligung, die Tätigkeit ist jedoch meldepflichtig.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz/faq.html"
        },
        {
            "point": "L und B für EU/EFTA-Arbeitnehmende",
            "value": "Ein Arbeitsvertrag von weniger als einem Jahr führt grundsätzlich zu L EU/EFTA; bei mindestens einjähriger oder unbefristeter Beschäftigung wird grundsätzlich B EU/EFTA erteilt.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz/faq.html"
        },
        {
            "point": "Nichterwerbstätige EU/EFTA-Angehörige",
            "value": "Für B EU/EFTA müssen Nichterwerbstätige ausreichende finanzielle Mittel sowie Kranken- und Unfallversicherung nachweisen.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz/faq.html"
        },
        {
            "point": "G EU/EFTA",
            "value": "EU/EFTA-Grenzgänger dürfen in der ganzen EU/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten, müssen aber mindestens einmal wöchentlich an den ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz/faq.html"
        },
        {
            "point": "C für EU/EFTA-Angehörige",
            "value": "Das Freizügigkeitsabkommen regelt C nicht; für bestimmte EU/EFTA-Staatsangehörige ermöglichen Vereinbarungen C nach fünf Jahren, während für andere EU-Staaten grundsätzlich zehn Jahre gelten.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz/faq.html"
        },
        {
            "point": "Arbeitsmarktzulassung aus Drittstaaten",
            "value": "Bei Drittstaatsangehörigen werden unter anderem gesamtwirtschaftliches Interesse, Höchstzahlen und der Vorrang bereits zugelassener Arbeitskräfte geprüft.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/grundlagen_zur_arbeitsmarktzulassung.html"
        },
        {
            "point": "Verfahren für Drittstaatsarbeitnehmende",
            "value": "Das Gesuch wird grundsätzlich durch den Arbeitgeber beim Kanton eingereicht; der Kanton fällt einen Vorentscheid und legt zustimmungspflichtige Fälle dem SEM vor.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/verfahrensablauf.html"
        },
        {
            "point": "Kantonswechsel mit L oder B",
            "value": "Wer mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in einen anderen Kanton ziehen will, muss die Bewilligung des neuen Kantons im Voraus beantragen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_37"
        },
        {
            "point": "Integrationskriterien",
            "value": "Das Gesetz nennt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Werte der Bundesverfassung, Sprachkompetenzen und die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung als Integrationskriterien.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_58_a"
        },
        {
            "point": "Erlöschen bei Auslandaufenthalt",
            "value": "Ohne Abmeldung erlischt L nach drei Monaten Auslandaufenthalt und B oder C nach sechs Monaten; C kann auf Gesuch bis zu vier Jahre aufrechterhalten werden.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_61"
        },
        {
            "point": "Zuständige kantonale Behörden",
            "value": "Für Bewilligungsgesuche und Verlängerungen sind die kantonalen Migrations- und je nach Fall Arbeitsmarktbehörden zuständig.",
            "source_url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "title": "Fedlex – Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 32 (Kurzaufenthaltsbewilligung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_32",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 33 (Aufenthaltsbewilligung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_33",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 34 (Niederlassungsbewilligung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_34",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 35 (Grenzgängerbewilligung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_35",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 37 (Kantonswechsel)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_37",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 58a (Integrationskriterien)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_58_a",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 61 (Erlöschen der Bewilligungen)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de#art_61",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "SEM – FAQ zur Personenfreizügigkeit EU/EFTA",
            "url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz/faq.html",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "SEM – Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung von Drittstaatsangehörigen",
            "url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/grundlagen_zur_arbeitsmarktzulassung.html",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "SEM – Verfahren für Arbeitsbewilligungen von Nicht-EU/EFTA-Angehörigen",
            "url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/verfahrensablauf.html",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "SEM – Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden",
            "url": "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "ch.ch – Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz arbeiten",
            "url": "https://www.ch.ch/de/auslander-in-der-schweiz/in-der-schweiz-arbeiten/",
            "authority": "B"
        }
    ],
    "canonical_url": "https://nexvyra.ch/de/fakt/aufenthaltsbewilligungen",
    "full_topic": "https://nexvyra.ch/de/fakt/aufenthaltsbewilligungen.json"
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