{
    "topic_key": "ch-sales-warranty",
    "language": "de",
    "question": "Gewährleistung beim Kauf",
    "answer": "Für zugesicherte Eigenschaften und erhebliche körperliche oder rechtliche Mängel haftet grundsätzlich der Verkäufer. Die Kaufsache ist nach Erhalt zu prüfen und ein erkennbarer oder später entdeckter versteckter Mangel sofort anzuzeigen. Ohne abweichende Vertragsregelung sieht das Obligationenrecht vor allem Wandelung oder Minderung und bei vertretbaren Sachen auch Ersatzlieferung vor; ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Reparatur besteht nicht. Gewährleistungsklagen verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung, wobei für neue Konsumgüter keine kürzere Frist vereinbart werden darf.",
    "jurisdiction_level": "federal",
    "cantons": [],
    "municipalities": [],
    "legal_status": "in_force",
    "valid_from": "2013-01-01",
    "valid_to": null,
    "verified_at": "2026-08-26",
    "authority": "A",
    "facts": [
        {
            "point": "Haftung für zugesicherte Eigenschaften und erhebliche Mängel",
            "value": "Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften sowie für körperliche oder rechtliche Mängel, die Wert oder Gebrauchstauglichkeit aufheben oder erheblich mindern, grundsätzlich auch ohne eigene Kenntnis des Mangels.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_197"
        },
        {
            "point": "Anspruchsgegner ist der Verkäufer",
            "value": "Die gesetzlichen Ansprüche aus Art. 197 ff. OR richten sich gegen den Verkäufer und nicht ohne Weiteres gegen den Hersteller.",
            "source_url": "https://www.konsum.admin.ch/de/haeufige-fragen-faq"
        },
        {
            "point": "Bekannte Mängel",
            "value": "Für beim Kauf bekannte Mängel haftet der Verkäufer nicht; für erkennbar gewesene Mängel haftet er nur, wenn er deren Nichtvorhandensein zugesichert hat.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_200"
        },
        {
            "point": "Prüfung und sofortige Anzeige",
            "value": "Die Sache ist zu prüfen, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich ist; erkennbare Mängel und später entdeckte versteckte Mängel sind sofort anzuzeigen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_201"
        },
        {
            "point": "Absichtliche Täuschung",
            "value": "Bei absichtlicher Täuschung des Käufers kann der Verkäufer die Gewährleistung nicht wegen verspäteter Mängelanzeige beschränken.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_203"
        },
        {
            "point": "Wandelung oder Minderung",
            "value": "Das Gesetz gibt dem Käufer grundsätzlich die Wahl zwischen Rückgängigmachung des Kaufs und Herabsetzung des Kaufpreises; das Gericht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bloss Minderung zusprechen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_205"
        },
        {
            "point": "Ersatzlieferung bei vertretbaren Sachen",
            "value": "Bei vertretbaren Sachen kann der Käufer anstelle von Wandelung oder Minderung andere mängelfreie Ware derselben Gattung verlangen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_206"
        },
        {
            "point": "Kein allgemeiner gesetzlicher Reparaturanspruch",
            "value": "Ein Reparaturrecht ist kein allgemeiner gesetzlicher Hauptanspruch des Kaufrechts; es kann sich aber aus Vertrag, AGB oder einer Garantie ergeben.",
            "source_url": "https://www.konsum.admin.ch/de/haeufige-fragen-faq"
        },
        {
            "point": "Änderung durch AGB",
            "value": "Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte können weitgehend vertraglich geändert werden; ein Ausschluss ist bei arglistig verschwiegenen Mängeln jedoch unwirksam.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_199"
        },
        {
            "point": "Grundfrist und integrierte Sachen",
            "value": "Gewährleistungsklagen verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung; für mängelverursachende Sachen, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurden, gilt eine Frist von fünf Jahren.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_210"
        },
        {
            "point": "Mindestfristen für Konsumgüter",
            "value": "Bei beruflich oder gewerblich verkauften Sachen zum persönlichen oder familiären Gebrauch darf die Verjährung bei neuen Sachen nicht unter zwei Jahre und bei gebrauchten Sachen nicht unter ein Jahr verkürzt werden.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_210"
        },
        {
            "point": "Beweislast nach vorbehaltloser Annahme",
            "value": "Nach vorbehaltloser Annahme trägt grundsätzlich der Käufer die Beweislast für den behaupteten Mangel.",
            "source_url": "https://www.seco.admin.ch/dam/en/sd-web/vGPvd0RdetmM/RFAGR_Zusatzbericht_RechtslageSchweiz_FINAL.pdf"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "title": "SECO – Probleme nach dem Kauf: Mangel der Sache",
            "url": "https://www.seco.admin.ch/de/probleme-nach-dem-kauf",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen – Häufige Fragen zu Mängeln an der Kaufsache",
            "url": "https://www.konsum.admin.ch/de/haeufige-fragen-faq",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "SECO – RFA Gewährleistungsrecht: Zusatzbericht zur Rechtslage in der Schweiz",
            "url": "https://www.seco.admin.ch/dam/en/sd-web/vGPvd0RdetmM/RFAGR_Zusatzbericht_RechtslageSchweiz_FINAL.pdf",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 197 (Gegenstand der Gewährleistung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_197",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 199 (wegbedungene Gewährspflicht)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_199",
            "authority": "A"
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 200 (vom Käufer gekannte Mängel)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_200",
            "authority": "A"
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 201 (Prüfung und Anzeige)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_201",
            "authority": "A"
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 203 (absichtliche Täuschung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_203",
            "authority": "A"
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 205 (Wandelung oder Minderung)",
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            "authority": "A"
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 206 (Ersatzlieferung)",
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 208 (Folgen der Wandelung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_208",
            "authority": "A"
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 210 (Verjährung)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_210",
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