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    "slug": "lohnfortzahlung-krankheit",
    "title": "Lohnfortzahlung bei Krankheit",
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    "description": "Wann bei unverschuldeter Krankheit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis Lohn geschuldet ist und wie Krankentaggeldlösungen die gesetzliche Pflicht ersetzen können.",
    "summary": "Ist eine arbeitnehmende Person ohne eigenes Verschulden krank und hat das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert oder wurde es für mehr als drei Monate eingegangen, besteht eine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlungspflicht. Ohne gleichwertige Krankentaggeldversicherung sind im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen der volle Lohn geschuldet, danach je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und Umständen angemessen länger. Eine mindestens gleichwertige Versicherungsregelung kann an die Stelle dieser gesetzlichen Leistung treten.",
    "body_md": "## Geltungsbereich und Voraussetzungen\n\nArtikel 324a des Obligationenrechts betrifft privatrechtliche Arbeitsverhältnisse. Ist eine arbeitnehmende Person aus Gründen, die in ihrer Person liegen, ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert, kann eine Lohnfortzahlungspflicht bestehen. Bei Krankheit setzt sie voraus, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Für öffentlich-rechtliche Anstellungen gelten eigene Erlasse.\n\n## Gesetzliche Lohnfortzahlung ohne Krankentaggeldversicherung\n\nBesteht keine gleichwertige Krankentaggeldversicherung, ist im ersten Dienstjahr der volle Lohn für mindestens drei Wochen geschuldet. Danach muss der Arbeitgeber den Lohn für eine angemessene längere Zeit entrichten, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Umständen. Das Bundesrecht nennt dafür keine schweizweit einheitliche Zahl von Wochen. Gerichte verwenden regionale Skalen; diese sind gerichtliche Richtwerte und dürfen nicht als einheitliche bundesrechtliche Fristen dargestellt werden.\n\nDer Anspruch wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt mit jedem Dienstjahr neu. Mehrere krankheitsbedingte Abwesenheiten im gleichen Dienstjahr werden zusammengerechnet. Nach der SECO-Erläuterung umfasst die Fortzahlung neben dem Fixlohn auch Lohnbestandteile, die ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wären.\n\n## Krankentaggeldversicherung\n\nEine Krankentaggeldversicherung ist für Krankheit nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig vertraglich vereinbart. Ist die Versicherungslösung mindestens gleichwertig, kann sie die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen. Nach der vom SECO wiedergegebenen Gerichtspraxis gelten insbesondere Taggelder von 80 Prozent des Lohnes während 720 Tagen als gleichwertig, sofern der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie trägt; massgebend bleiben jedoch die konkrete Police, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Gesamtbeurteilung der Gleichwertigkeit. Viele Policen leisten 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen, doch dies ist keine für jeden Vertrag garantierte Leistung.\n\n## Nachweis der Arbeitsunfähigkeit\n\nDie arbeitnehmende Person muss die Arbeitsunfähigkeit beweisen. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich bereits ab dem ersten Tag ein Arztzeugnis verlangen; Verträge sehen häufig eine spätere Vorlage vor. Das Zeugnis soll angeben, ob und in welchem Umfang Arbeitsunfähigkeit besteht, aber keine Diagnose enthalten. Eine vertrauensärztliche Untersuchung kann zulässig sein; deren Kosten trägt der Arbeitgeber oder die Versicherung.\n\n## Streit und Übergangsrecht\n\nAbweichende schriftliche Vereinbarungen, Normalarbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge sind nur zulässig, wenn sie für die arbeitnehmende Person mindestens gleichwertig sind. Im Streitfall entscheidet das zuständige Zivilgericht. Für die hier dargestellten gesetzlichen Grundregeln besteht kein laufendes Übergangsrecht.",
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            "value": "Das Arbeitsverhältnis muss mehr als drei Monate gedauert haben oder für mehr als drei Monate eingegangen worden sein.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_324_a"
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            "point": "Erstes Dienstjahr ohne gleichwertige Versicherung",
            "value": "Mindestens drei Wochen voller Lohn bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung.",
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            "value": "Angemessen längere Dauer; das Bundesrecht nennt keine einheitliche Wochenzahl.",
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            "value": "Eine mindestens gleichwertige Versicherungsregelung kann die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen.",
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            "value": "Der Arbeitgeber kann grundsätzlich ab dem ersten Tag einen Nachweis der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit verlangen.",
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    "sources": [
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            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 324a (Lohn bei Verhinderung)",
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            "authority": "A"
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        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 324b (obligatorische Versicherung)",
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            "authority": "A"
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            "title": "SECO – FAQ zur Verhinderung an der Arbeitsleistung",
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            "question": "Wie lange wird der Lohn im ersten Dienstjahr weiterbezahlt?",
            "answer": "Ohne gleichwertige Krankentaggeldversicherung sind bei erfüllten Voraussetzungen mindestens drei Wochen der volle Lohn geschuldet."
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            "question": "Gilt danach schweizweit eine feste Zahl von Wochen?",
            "answer": "Nein. Das Gesetz verlangt eine angemessen längere Dauer. Regionale Gerichtsskalen dienen als Richtwerte, sind aber keine einheitliche bundesrechtliche Frist."
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            "answer": "Für Krankheit besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss. Arbeitsvertrag, NAV oder GAV können jedoch eine Versicherungslösung vorsehen."
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        {
            "question": "Erhält man mit einer Krankentaggeldversicherung immer 80 Prozent während 720 Tagen?",
            "answer": "Nein. Dies ist eine häufige und nach der Gerichtspraxis grundsätzlich gleichwertige Lösung; entscheidend sind die konkrete Police und die Versicherungsbedingungen."
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        {
            "question": "Darf der Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangen?",
            "answer": "Grundsätzlich ja. Der Arbeitsvertrag kann aber vorsehen, dass das Zeugnis erst ab einem späteren Tag eingereicht werden muss."
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