{
    "topic_key": "ch-tenancy-security-deposit",
    "language": "de",
    "question": "Mietkaution",
    "answer": "Eine in Geld oder Wertpapieren geleistete Kaution für eine Wohnung darf höchstens drei Monatszinse betragen. Sie muss bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt werden. Die Bank gibt sie grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl beziehungsweise ein rechtskräftiges Urteil frei. Hat die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kann die Mieterschaft die Rückerstattung von der Bank verlangen.",
    "jurisdiction_level": "federal",
    "cantons": [],
    "municipalities": [],
    "legal_status": "in_force",
    "valid_from": "1990-07-01",
    "valid_to": null,
    "verified_at": "2026-08-25",
    "authority": "A",
    "facts": [
        {
            "point": "Höchstbetrag bei Wohnräumen",
            "value": "Eine Geld- oder Wertpapiersicherheit für Wohnräume darf höchstens drei Monatszinse betragen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_257_e"
        },
        {
            "point": "Bankkonto auf den Namen der Mieterschaft",
            "value": "Die Sicherheit ist bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot zu hinterlegen, das auf den Namen der Mieterschaft lautet.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_257_e"
        },
        {
            "point": "Gemeinsame Freigabe",
            "value": "Die Bank darf die Sicherheit grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien herausgeben.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_257_e"
        },
        {
            "point": "Freigabe ohne gemeinsame Zustimmung",
            "value": "Ohne Zustimmung beider Parteien benötigt die Bank einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_257_e"
        },
        {
            "point": "Einjährige Frist",
            "value": "Wurde innert eines Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses kein Anspruch rechtlich geltend gemacht, kann die Mieterschaft die Rückerstattung von der Bank verlangen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_257_e"
        },
        {
            "point": "Ergänzende kantonale Regeln",
            "value": "Die Kantone dürfen ergänzende Bestimmungen über die Sicherheit erlassen.",
            "source_url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_257_e"
        },
        {
            "point": "Aktuelle Behördeninformation",
            "value": "Das BWO erläutert die Obergrenze von drei Monatsmieten und das Mietkautionskonto auf den Namen der Mieterschaft.",
            "source_url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/de/sd-web/gDp2o24J3ojd/A5_wohnen_d_220825_web_DE.pdf"
        },
        {
            "point": "Alternative Sicherungsformen",
            "value": "Bürgschaften und Bankgarantien sind keine nach Artikel 257e OR hinterlegten Geld- oder Wertpapiersicherheiten und folgen eigenen Vertragsbedingungen.",
            "source_url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/de/sd-web/OXUZGVbBFgsD/mietzinsdepots.pdf"
        },
        {
            "point": "Alte Depots",
            "value": "Der BWO-Bericht hält fest, dass vor dem 1. Juli 1990 eingerichtete Depots nicht nachträglich Artikel 257e OR unterstellt werden mussten.",
            "source_url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/de/sd-web/OXUZGVbBFgsD/mietzinsdepots.pdf"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "title": "Fedlex – Obligationenrecht, Art. 257e (Sicherheiten durch den Mieter)",
            "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_257_e",
            "authority": "A"
        },
        {
            "title": "Bundesamt für Wohnungswesen – Broschüre «Wohnen in der Schweiz» (Deutsch)",
            "url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/de/sd-web/gDp2o24J3ojd/A5_wohnen_d_220825_web_DE.pdf",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "Bundesamt für Wohnungswesen – Broschüre «Wohnen in der Schweiz»",
            "url": "https://www.bwo.admin.ch/de/broschuere-wohnen-in-der-schweiz",
            "authority": "B"
        },
        {
            "title": "Bundesamt für Wohnungswesen – Mietzinsdepots",
            "url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/de/sd-web/OXUZGVbBFgsD/mietzinsdepots.pdf",
            "authority": "B"
        }
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