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Formvorschriften für Testamente
Ein Testament ist nur wirksam, wenn es in einer gesetzlich vorgesehenen Form errichtet wird: öffentlich, eigenhändig oder in ausserordentlichen Umständen mündlich.
Pflichtteile
Pflichtteilsberechtigte, verfügbare Quote, Berechnung, Enterbung und Herabsetzung nach dem seit 2023 geltenden Schweizer Erbrecht.