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Kein allgemeines Widerrufsrecht In Kraft

Inhalt redaktionell geprüft · Letzte Änderung 2026-08-25 · Letzte Überprüfung 2026-08-25 · Quellenautorität AFehler melden ✉
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KurzantwortDas Schweizer Recht kennt für Internetkäufe kein allgemeines Widerrufsrecht. Ein wirksam geschlossener Vertrag bleibt grundsätzlich verbindlich, sofern weder eine besondere gesetzliche Regel noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht vorsehen. Für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge nach Artikel 40a ff. OR besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht; daneben gibt es besondere Regeln für einzelne Vertragsarten.

Wesentliche Fakten

PunktWert
Kein allgemeines Widerrufsrecht bei InternetkäufenDas Schweizer Recht gewährt für Internetkäufe kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. B
Freiwillige Regelung durch AnbieterEin Anbieter kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen freiwillig ein Widerrufs- oder Rückgaberecht mit eigenen Voraussetzungen vorsehen. B
Besondere gesetzliche WiderrufsrechteGesetzliche Widerrufs- oder Beendigungsrechte bestehen nur für bestimmte Vertragsarten, darunter Haustürgeschäfte und Konsumkreditgeschäfte. B
Geltungsbereich der HaustürregelnArtikel 40a ff. OR setzen bewegliche Sachen oder Dienstleistungen zum persönlichen oder familiären Gebrauch, einen beruflich oder gewerblich handelnden Anbieter und eine Kundenleistung von mehr als 100 Franken voraus. A
Erfasste AbschlusssituationenArtikel 40b OR erfasst insbesondere Angebote zu Hause oder am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum, an bestimmten Werbeveranstaltungen und am Telefon. A
Ausdrücklich gewünschte Verhandlungen und MessenKein Widerrufsrecht nach den Haustürregeln besteht bei ausdrücklich gewünschten Vertragsverhandlungen sowie bei Erklärungen an Markt- oder Messeständen. A
Informationspflicht des AnbietersDer Anbieter muss nachweisbar in Textform über das Widerrufsrecht, dessen Form und Frist sowie seine Adresse informieren. A
WiderrufsfristDas besondere Widerrufsrecht nach Artikel 40e OR hat eine Frist von 14 Tagen; der Widerruf ist an keine Form gebunden. A
Beginn und Wahrung der FristDie Frist beginnt mit Antrag oder Annahme und Kenntnis der vorgeschriebenen Informationen; eine Mitteilung oder Postaufgabe am letzten Tag wahrt die Frist. A
Folgen eines wirksamen WiderrufsEmpfangene Leistungen sind zurückzuerstatten; für Gebrauch oder bereits erbrachte Dienstleistungen können die in Artikel 40f OR genannten Beträge geschuldet sein, aber keine weitere Entschädigung. A
Mängelrechte sind gesondertBei Sachmängeln oder Nichtlieferung können eigene gesetzliche Rechte bestehen; sie sind vom allgemeinen Widerruf wegen eines blossen Meinungswechsels zu unterscheiden. B

Grundsatz bei Käufen und Onlinebestellungen

Das Schweizer Recht sieht kein allgemeines Widerrufsrecht für Internetkäufe vor. Ist ein Vertrag wirksam geschlossen, kann die Käuferin oder der Käufer ihn daher nicht allein deshalb rückgängig machen, weil die Ware nicht mehr gewünscht wird oder die Entscheidung bereut wird. Ein Schweizer Anbieter darf jedoch freiwillig ein Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht einräumen. Massgebend sind dann die vereinbarten Bedingungen, insbesondere Frist, Zustand der Ware, Rücksendekosten und Form der Erklärung.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften muss zusätzlich geprüft werden, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Das SECO weist darauf hin, dass auf einer in der Schweiz erreichbaren Website beispielsweise ein Widerrufsrecht bestehen kann, wenn sie dem Recht der Europäischen Union untersteht. Die blosse Abrufbarkeit einer ausländischen Website beantwortet die Frage nach dem anwendbaren Recht aber noch nicht; Vertragsinhalt und internationalprivatrechtliche Regeln sind im Einzelfall zu prüfen.

Gesetzliche Ausnahmen

Ein Widerrufsrecht besteht nur bei bestimmten Verträgen. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen nennt namentlich Haustürgeschäfte nach Artikel 40a ff. OR, Konsumkreditgeschäfte, Aufträge sowie Aufträge zur Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung. Diese Rechtsgrundlagen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Aus einer Ausnahme darf deshalb nicht auf ein allgemeines Rücktrittsrecht für andere Verträge geschlossen werden.

Die Artikel 40a ff. OR gelten für bewegliche Sachen und Dienstleistungen zum persönlichen oder familiären Gebrauch, wenn der Anbieter beruflich oder gewerblich handelt und die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt. Für Versicherungsverträge gelten die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes; bestimmte Geschäfte im Rahmen bestehender Finanzdienstleistungsverträge sind ebenfalls ausgenommen.

Haustürgeschäfte und ähnliche Situationen

Das Widerrufsrecht nach Artikel 40b OR erfasst Angebote am Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf öffentlichen Strassen und Plätzen. Erfasst sind auch bestimmte Werbeveranstaltungen mit Ausflugsfahrt oder ähnlichem Anlass und Kundenwerbung am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.

Kein Widerrufsrecht nach diesen Bestimmungen besteht, wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht oder seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat. Ob die übrigen Voraussetzungen, insbesondere Verwendungszweck, gewerbliche Anbietertätigkeit und Wertgrenze, erfüllt sind, ist ebenfalls zu prüfen.

Information, Frist und Nachweis

Der Anbieter muss den Kunden in einer Form, die einen Nachweis durch Text ermöglicht, über Widerrufsrecht, Form und Frist informieren und seine Adresse mitteilen. Die Angaben müssen datiert sein, den Vertrag identifizieren und dem Kunden bei Antrag oder Annahme bekannt sein.

Der Widerruf ist nach Artikel 40e OR an keine Form gebunden. Aus Beweisgründen ist eine nachweisbare Erklärung trotzdem sinnvoll. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt erst, wenn der Kunde den Vertrag beantragt oder angenommen und von den vorgeschriebenen Angaben Kenntnis erhalten hat. Der Kunde trägt den Nachweis des rechtzeitigen Widerrufs; den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von den Angaben muss hingegen der Anbieter beweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde den Widerruf am letzten Tag mitteilt oder die Erklärung der Post übergibt.

Folgen und Abgrenzung zu Mängelrechten

Nach einem wirksamen Widerruf müssen beide Parteien bereits empfangene Leistungen zurückerstatten. Für eine bereits gebrauchte Sache kann ein angemessener Mietzins geschuldet sein; für erbrachte Dienstleistungen sind dem Anbieter Auslagen und Verwendungen nach den Regeln über den Auftrag zu ersetzen. Eine weitere Entschädigung schuldet der Kunde nach Artikel 40f OR nicht.

Rechte wegen eines Sachmangels oder wegen Nichtlieferung sind keine allgemeinen Widerrufsrechte. Sie beruhen auf eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen. Eine mangelhafte Ware kann deshalb Gewährleistungsrechte auslösen, auch wenn für den blossen Meinungswechsel kein Rückgaberecht besteht.

Zeitlicher Stand

Die hier dargestellte 14-tägige Frist und die zugehörigen Informationsregeln gelten in dieser Fassung seit dem 1. Januar 2016. Die aktuelle Ausnahme für bestimmte Geschäfte im Rahmen bestehender Finanzdienstleistungsverträge gilt seit dem 1. Januar 2022. Für ältere Vertragsabschlüsse ist die damals geltende Rechtslage gesondert zu prüfen.

Häufige Fragen

Kann ich einen normalen Onlinekauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Nach Schweizer Recht besteht für Internetkäufe kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein solches Recht muss sich aus einer besonderen gesetzlichen Regel, dem Vertrag oder den AGB ergeben.

Gilt ein freiwilliges Rückgaberecht des Onlineshops?

Ja, wenn es Vertragsbestandteil geworden ist. Zu prüfen sind insbesondere Frist, Zustand der Ware, Rücksendekosten und die verlangte Form.

Wann gelten die Regeln über Haustürgeschäfte?

Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der Artikel 40a ff. OR erfüllt sind, insbesondere der persönliche oder familiäre Verwendungszweck, die gewerbliche Anbietertätigkeit, die Wertgrenze und eine gesetzlich erfasste Abschlusssituation.

Wie lange dauert die Widerrufsfrist bei einem erfassten Haustürgeschäft?

14 Tage. Sie beginnt erst mit Antrag oder Annahme des Vertrags und der Kenntnis der vorgeschriebenen Informationen des Anbieters.

Muss der Widerruf schriftlich erfolgen?

Artikel 40e OR schreibt keine Form vor. Weil der Kunde den rechtzeitigen Widerruf beweisen muss, ist eine nachweisbare Erklärung dennoch zweckmässig.

Ist die Rückgabe einer mangelhaften Ware ein Widerruf?

Nicht zwingend. Rechte wegen eines Mangels beruhen auf den Gewährleistungsregeln und den vereinbarten Bedingungen; sie sind vom Widerruf ohne besonderen Grund zu unterscheiden.

Gilt bei einem ausländischen Shop automatisch EU-Recht?

Nein. Welches Recht gilt, hängt vom Vertrag und den internationalprivatrechtlichen Regeln ab. Die blosse Erreichbarkeit der Website in der Schweiz genügt für diese Beurteilung nicht.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-08-25
Letzte Überprüfung:
2026-08-25
In Kraft seit:
2022-01-01
Status:
In Kraft
Geltungsbereich:
Bundesrecht
Quellenautorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0

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